Postbank Entschädigung - 1000 Euro für Girokonto-Kunden

1000 Euro pro Kunde: Wann Dir die Postbank Entschädigung zahlt

Wer ein Girokonto bei der Postbank führt, ist mittlerweile einiges gewohnt. Die immer neuen Meldungen über IT-Probleme, gesperrte Konten und unbearbeitete Service-Anfragen scheinen einfach nicht abzureißen.

Die neueste Ankündigung der Deutsche-Bank-Tochter wirkt auf den ersten Blick deutlich erfreulicher: Bis zu 1.000 Euro Entschädigung will die Postbank nach eigenen Angaben an ausgewählte Kunden zahlen.

In diesem Beitrag bekommst Du alle Infos zu der Frage, in welchen Fällen Dir die Postbank Entschädigung zahlt. Wir klären, welche Schritte Du dafür unternehmen musst und welche Nachweise Du bereithalten solltest.

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Wer bekommt die Postbank-Entschädigung?

Die Zahlung von bis zu 1000 Euro Entschädigung kannst Du als Postbank-Kunde beantragen, wenn Du aufgrund der Schwierigkeiten der vergangenen Monate einen finanziellen Schaden erlitten hast. Die Bank selbst nennt folgende Voraussetzungen für die Kostenerstattung:

  • Du besitzt ein privat genutztes Girokonto bei der Postbank.
  • Du bist 2023 infolge langwieriger Bearbeitung einer Pfändung, Insolvenz oder des Pfändungsschutzes finanziell zu Schaden gekommen.
  • Dabei lag der Schaden in Summe unter 1.000 Euro.
  • Du kannst diesen Schaden durch Belege nachweisen.

Wie beantrage ich die Entschädigungszahlung der Postbank?

Den Online-Antrag auf die Zahlung einer Entschädigung für entstandene finanzielle Schäden findest Du auf der Website der Postbank. Dort folgst Du einfach den Anweisungen innerhalb des Antragsformulars.

Bei dem entstandenen Schaden unterscheidet das Geldhaus zwischen zwei Kategorien:

  1. Interne Kosten, also Entgelte innerhalb Deines Girokontos: Dazu zählen etwa Kosten für Rücklastschriften, Scheck-Retouren, nicht ausgeführte Überweisungen oder Daueraufträge.
  2. Externe Kosten, die Dir zum Beispiel durch Mahngebühren, Verzugszinsen oder Telefonkosten entstanden sind.

Als Nachweis für interne Kosten reichen im Normalfall Kontoauszüge mit Angaben zu Anzahl und genauem Datum der entsprechenden Buchungen. Belege für die externen Kosten sollten in digitaler Form im Zuge des Online-Antrags hochgeladen werden.

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Bis wann erfahre ich, ob mir die Postbank die Kosten für die Kontosperrung erstattet?

Bei Angaben zu dem zu erwartenden Zeitpunkt der Rückerstattung der entstandenen Kosten bekommen Kunden von der Postbank lediglich einige wolkige Formulierungen vorgesetzt. Auf ihrer Internetseite gibt die Bank an, dass Anträge „möglicherweise“ auch einmal „erst im nächsten Monat“ abschließend bearbeitet werden könnten.

Von entsprechenden Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand der Entschädigungszahlung bittet das Kreditinstitut abzusehen.

Das verwundert kaum, da Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing erst kürzlich einräumen musste, dass weiterhin noch nicht alle Service-Anfragen aus den zurückliegenden Monaten abgearbeitet werden konnten. Diese wolle man nun „Anfang 2024 abschließend bearbeiten“, wie ein Sprecher des Mutterkonzerns der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegenüber betonte.

Für jenen Teil der rund zwölf Millionen Postbank-Kunden, die dem gebeutelten Geldhaus trotz allem die Treue halten wollen, bleibt es also weiterhin spannend.

Tipp: Wenn Du auf der Suche nach einer neuen Bank für Dein Girokonto bist, erfährst Du hier, wie Du Dein Postbank-Girokonto kündigen und in wenigen Minuten zu einer anderen Bank wechseln kannst.

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